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Heileurythmie > Alles zur Heileurythmie
IV
Kostenerstattung durch die Krankenkassen:
Voraussetzung für die Kostenerstattung der Heileurythmie durch die Krankenkassen ist die Verschreibung des Arztes. In Deutschland handhaben die Gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung noch unterschiedlich: Teilweise werden die Behandlungen vollständig übernommen, einige Kassen beteiligen sich an den Kosten und ein Teil lehnt die Kostenübernahme ab, was auch regional bei derselben Kasse unterschiedlich gehandhabt werden kann. Nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 22.03.05 (Az:B 1 A 1/03 R) ist die Heileurythmie von der Erstattung jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie über eine Behandlung nachdenken, informieren Sie sich bezüglich der Erstattung daher bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Infomaterial zu den erstattenden Krankenkassen und zur Rechtslage stellt auch der Berufsverband der Heileurythmisten in Deutschland zur Verfügung (BVHE). Unten sind Links mit den aktuellen Aufstellungen eingefügt, die der Verband "Gesundheit Aktiv" zur Verfügung stellt.
Aktuell liegen die Behandlungskosten bei mir
Ein Behandlungszyklus umfaßt 10-15 Behandlungen. Bei chronischen Erkrankungen können mehrere Zyklen erforderlich sein. In der Regel zeigt sich nach 12 Behandlungen eine deutliche Erstverbesserung. Die Behandlungsdauer (45 oder 60 Minuten) ist von der Erkrankung und der Situation des Menschen abhängig, in der Regel wird 1-2 mal pro Woche behandelt.
Krankenkassen, die die Heileurythmie erstatten (Stand Oktober 2011):
(Aufstellung von "gesundheit-aktiv")
Gesetzliche Krankenkassen: http://www.gesundheit-aktiv.de/fileadmin/layouts/gesundheit-aktiv/PDFs/Gesundheitspolitik/Impfen/Krankenkassen/11-09-30Kassenwechsel.pdf
Private krankenkassen: http://www.gesundheit-aktiv.de/fileadmin/layouts/gesundheit-aktiv/PDFs/Gesundheitspolitik/Impfen/Krankenkassen/PKV-6-2011.pdf